Gesetzlicher Auftrag

Die gesetzlichen Grundlagen bestimmen das Handeln der Gleichstellungsbeauftragten

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“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 

 

“Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Art. 118, Abs. 2 der Bayerische Verfassung 

 

Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) 

vom 24. Mai 1996, zuletzt durch Gesetz vom 8. Juli 2025 geändert. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGlG/true

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gemäß der im Jahr 2006 verabschiedeten gesetzlichen Regelung, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ist die Gleichbehandlung aller Menschen ohne Ansehen ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlechtsidentität oder -expression, ihrer nationalen oder ethnischen Zugehörigkeit, ihres Glaubens, ihrer körperlichen oder geistigen Fähigkeit oder any other ground verboten. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Gesamtausgabe)  https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

 

Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Die vorliegende Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein bedeutendes Dokument, das die Grundlage für die Gleichberechtigung der Geschlechter in Europa bildet.
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) ist eine europäische Institution, die sich mit der Förderung der kommunalen und regionalen Entwicklung in Europa befasst.
Die Charta wurde vom Hauptausschuss des Europäischen Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE/CEMR) 2006 verabschiedet und 2022 überarbeitet
Europäisches Parlament, Informationsbüro in Deutschland: https://www.rgre.de/fileadmin/user_upload/pdf/charta_gleichstellung/2022_Europ_Charta_Gleichstellung_DE.pdf

 

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11.05.2022 (Istanbul-Konvention) wurde am 01.02.2018 für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

https://unwomen.de/die-istanbul-konvention/

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/verhuetung-und-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt-122282

 

Alle Bundesgesetze zum Themenkomplex Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/gesetze

Das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst finden Sie im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Familie unter diesem Link: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93430/e8d595353beeb47c4f1685bb9ed0900a/bundesgleichstellungsgesetz-data.pdf

 

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