Ihre Gleichstellungsbeauftragte
Erfüllung des Verfassungsauftrages

Die Gleichstellungsbeauftragte ist verpflichtet, dem Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft hinzuwirken und an der Entwicklung einer frauen- und geschlechtergerechten kommunalen Infrastruktur mitzuwirken. Benachteiligungen gibt es bei Frauen, Männern sowie bei Menschen weiterer Geschlechter. Und die Gleichstellungsstelle ist gemäß ihrem Tätigkeitsprofil für die Beratung und Information zu den Themen sexuelle und geschlechtliche Identität sowie für die Gleichstellungsarbeit zuständig.
Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Lebensbereiche betrifft. Gemäß dem Gender-Mainstreaming-Prinzip der Europäischen Union ist es erforderlich, dass alle Maßnahmen daraufhin bewertet werden, welchen Effekt sie auf die Lebenssituation von Frauen und Männern haben. Um dieses Ziel zu erreichen ist das engagierte Handeln aller Beteiligten erforderlich. Es wurden bereits beachtliche Fortschritte erzielt, jedoch besteht in vielen Sektoren weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Die gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Entwicklungen machen eine verstärkte Auseinandersetzung mit neu entstandenen Herausforderungen (Digitalisierung, KI, Fachkräftemangel, Klimawandel, innere und äußere Sicherheit etc.) erforderlich.
Die Gleichstellungsbeauftragte engagiert sich aktiv für die Förderung der Chancengleichheit. Es wird darauf abgezielt, für alle Menschen umfassende Rahmenbedingungen in sämtlichen Lebensbereichen zu etablieren, um die Selbstbestimmung und Freiheit aller zu gewährleisten. Die aktive Mitgestaltung dieser Rahmenbedingungen ist dabei von essenzieller Bedeutung, um eine ausgewogene Wahlmöglichkeit in allen Lebensbereichen für Frauen, Männer und Menschen aller Geschlechter sicherzustellen. Dabei möchte ich betonen, dass es mir wichtig ist, auch Männer in ihrer Stärkung zu unterstützen. Wenn wir Männer in der Kinderbetreuung bestärken, beispielsweise Elternzeit zu nehmen, dann profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.
Die Auflösung tradierter Rollenstereotypien kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Dazu zählen das Aufbrechen der geschlechtsspezifischen Berufswahl, die Besetzung von Führungspositionen durch bisher unterrepräsentierte Personengruppen sowie eine verstärkte Teilzeitbeschäftigung und Sorgearbeit auch für Männer. Diese Problematik stellt nach wie vor eine gesellschaftliche Herausforderung dar.
Es ist von eminenter Wichtigkeit, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Ich freue mich über die Möglichkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Beratung
Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt Frauen, Männer und nicht binäre Personen bei Ungleichbehandlung, Diskriminierung, Gewalterfahrung sowie in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist die richtige Anlaufstelle, um Informationen zu den Beratungs- und Hilfeangeboten im Landkreis Landsberg am Lech zu erhalten.
Sie ist die Anlaufstelle für alle, die Fragen zur Gleichberechtigung haben. Ob Bürger*innen, Landkreisverwaltung, politische Gremien, Verbände, Vereine, Unternehmen, Organisationen, Behörden oder Schulen – sie berät alle und setzt sich für die Gleichstellung der Geschlechter ein.
Vernetzung
Sie fördert und initiiert den Aufbau von Netzwerken.
Sie arbeitet gezielt mit kommunalen Verbänden, Organisationen und Einrichtungen in den Bereichen Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht binären Personen zusammen.
Öffentlichkeitsarbeit
Sie organisiert und unterstützt Veranstaltungen, Informationsabende, Ausstellungen etc. und ist dafür die ideale Ansprechpartnerin.
Projekt- und Gremienarbeit sowie konzeptionelle Arbeit
Sie entwickelt und fördert geschlechtsspezifische Projekte.
Und es ist ihre Aufgabe, geschlechtsspezifische Interessen in Gremien und bei Veranstaltungen zu vertreten.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist:
- Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises
- Mitglied im Kooperationsprojektes „Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt“ zur Umsetzung des am 01.01.2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes (GewSchG)
- Mitglied im Inklusionsbeirat des Landkreises
- Mitglied im Psychosozialen Netzwerk- Planungsgruppe Internationaler Frauentag
- Vertreterin des Landkreises in der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen (LAG) und Mitglied der AG „Sexuelle und Häusliche Gewalt“ der LAG
Links:
Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration –
Leitstelle für die Gleichstellung für Frauen und Männer